Ihr Experte für Arbeits- und Wegeunfälle – Rechtsanwalt Igor Fakin unterstützt Sie kompetent bei allen Anliegen rund um die Berufsgenossenschaft.
Arbeitsunfall
Was genau ist ein Arbeitsunfall und wann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung?
Arbeitsunfall und Berufsgenossenschaft – kompetent gegen starke Gegner vor Gericht
Wer einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall bei der Berufsgenossenschaft geltend macht, muss häufig mit Widerstand rechnen. Die Berufsgenossenschaft gilt als besonders anspruchsvoller Gegner, wenn es um die Anerkennung eines BG-Unfalls geht. In der Praxis haben viele Betroffene trotz klarer Verletzungen Schwierigkeiten, die ihnen zustehenden Leistungen durchzusetzen.
Die rechtlichen Anforderungen sind hoch: Neben dem Vollbeweis der ursächlichen Zusammenhänge müssen auch medizinische Nachweise über die Schwere und die langfristigen Folgen des Unfalls erbracht werden. Ohne fundierte Unterstützung im Arbeitsunfallrecht ist dies oft kaum zu bewältigen.
Leistungen der Berufsgenossenschaft: Verletztengeld und mehr
Ein großer Vorteil eines anerkannten Arbeitsunfalls durch die Berufsgenossenschaft ist das Verletztengeld, das in der Regel höher ausfällt als das Krankengeld der Krankenkassen. Das Verletztengeld wird ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, sobald der Unfall als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wurde.
Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang der Berufsgenossenschaft auch Umschulungen, Reha-Maßnahmen sowie MdE-Renten (Minderung der Erwerbsfähigkeit).
Wichtig: Diese Leistungen stehen nur zu, wenn der BG-Unfall rechtlich und medizinisch korrekt nachgewiesen wird.
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Arbeitsunfall: Kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Häufige Fragen zu Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufsgenossenschaft
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