Als Ihr Anwalt für Erwerbsminderungsrente und Rentenversicherung unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche.
RENTE
Rente beantragen – aber richtig!
Der Weg in den Ruhestand verläuft selten geradlinig. In Deutschland erreicht nur ein Teil der Arbeitnehmer das reguläre Rentenalter in einer durchgehenden Vollzeitbeschäftigung. Zunehmende körperliche und psychische Belastungen führen immer häufiger dazu, dass Menschen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Dabei stellt sich oft die entscheidende Frage, ob ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente besteht.
Genau hier unterstützen wir Sie – mit fundierter Beratung und kompetenter Begleitung im Umgang mit der Rentenversicherung.
Erwerbsminderungsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente – worin besteht der Unterschied?
Die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente wurde durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst – die Anspruchsvoraussetzungen sind jedoch weiterhin streng. Maßgeblich ist, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur noch wenige Stunden täglich erwerbstätig sein können. Selbst bei einem positiven medizinischen Gutachten kommt es häufig zu Ablehnungen durch die Deutsche Rentenversicherung, da der sozialmedizinische Dienst zu einer abweichenden Einschätzung gelangt.
Wir stellen sicher, dass sämtliche gesundheitlichen Einschränkungen im Rentenverfahren vollständig, nachvollziehbar und korrekt berücksichtigt werden – sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht und immer bezogen auf Ihre bisherige berufliche Tätigkeit.
Vorzeitiger Renteneintritt mit 63 – Wer kommt dafür infrage?
Viele Menschen wünschen sich einen Renteneintritt mit 63 Jahren – doch nicht alle erfüllen die dafür geltenden Voraussetzungen. Neben der erforderlichen Anzahl an Beitragsjahren spielen auch die korrekte Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Zeiten eine entscheidende Rolle. Wir prüfen Ihre Daten bei der Rentenversicherung sorgfältig und unterstützen Sie dabei, Ihre Rentenansprüche optimal zu nutzen.
Ob vorzeitiger Rentenbeginn oder regulärer Renteneintritt – wir beraten Sie individuell, transparent und auf Augenhöhe.
Anwalt gesetzliche Rente
Selbstständig, aber nicht unversichert: Rentenversicherung für Selbstständige
Die Rentenversicherung für Selbstständige ist ein besonders komplexes und sensibles Thema. Vielen ist nicht bewusst, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig sind oder freiwillige Beiträge leisten können, um ihre Rentenansprüche abzusichern. Wir bieten Ihnen eine gezielte Rentenversicherungsberatung in Ihrer Nähe, damit Sie als Selbstständiger oder Freiberufler rechtzeitig vorsorgen und einer möglichen Altersarmut vorbeugen.
Verzögerung im Rentenverfahren: Ihre Handlungsmöglichkeiten?
Kommt es zu Verzögerungen im Rentenverfahren, beraten wir Sie zu alternativen Leistungsansprüchen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld, um Ihre finanzielle Absicherung währenddessen zu gewährleisten. Unsere Unterstützung endet nicht beim Rentenantrag – wir vertreten Ihre Interessen umfassend, kompetent und zuverlässig.
So sichern Sie Ihre Rechte auf Reha und berufliche Wiedereingliederung
Zusätzlich zur Rente haben viele Betroffene Anspruch auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen – sowohl ambulant als auch stationär. Auch die Teilhabe am Arbeitsleben (früher berufliche Reha) kann beantragt werden. Wir begleiten Sie dabei von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
FAQ: Alles Wichtige zur Rente, Erwerbsminderungsrente und Rentenversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist ein veralteter Begriff. Heute spricht man von der Erwerbsminderungsrente. Sie wird gezahlt, wenn eine Person aufgrund von Krankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann.
Wer mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren.
Ja, Selbständige können sich freiwillig gesetzlich rentenversichern oder sind unter bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtet, Beiträge zu leisten. Eine individuelle Beratung ist dabei stets empfehlenswert.
Widerspruch einlegen! Wir prüfen für Sie das medizinische Gutachten, beraten Sie zur optimalen Beweissicherung und vertreten Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren – und gegebenenfalls auch vor Gericht.
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