Ihr Experte für Arbeits- und Wegeunfälle – Rechtsanwalt Igor Fakin unterstützt Sie kompetent bei allen Anliegen rund um die Berufsgenossenschaft.

Arbeitsunfall

Was genau ist ein Arbeitsunfall und wann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung?

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn sich ein Unfall im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ereignet. Die gesetzliche Unfallversicherung wird in solchen Fällen über die Berufsgenossenschaft abgewickelt. Dazu gehört auch der Wegeunfall, also ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause. Sowohl der klassische Arbeitsunfall als auch der Wegeunfall sind zentrale Bestandteile des Unfallversicherungsschutzes in Deutschland. Die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft ist jedoch keineswegs selbstverständlich und erfordert oft fachkundige Unterstützung.

Arbeitsunfall und Berufsgenossenschaft – kompetent gegen starke Gegner vor Gericht

Wer einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall bei der Berufsgenossenschaft geltend macht, muss häufig mit Widerstand rechnen. Die Berufsgenossenschaft gilt als besonders anspruchsvoller Gegner, wenn es um die Anerkennung eines BG-Unfalls geht. In der Praxis haben viele Betroffene trotz klarer Verletzungen Schwierigkeiten, die ihnen zustehenden Leistungen durchzusetzen.

Die rechtlichen Anforderungen sind hoch: Neben dem Vollbeweis der ursächlichen Zusammenhänge müssen auch medizinische Nachweise über die Schwere und die langfristigen Folgen des Unfalls erbracht werden. Ohne fundierte Unterstützung im Arbeitsunfallrecht ist dies oft kaum zu bewältigen.

Leistungen der Berufsgenossenschaft: Verletztengeld und mehr

Ein großer Vorteil eines anerkannten Arbeitsunfalls durch die Berufsgenossenschaft ist das Verletztengeld, das in der Regel höher ausfällt als das Krankengeld der Krankenkassen. Das Verletztengeld wird ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, sobald der Unfall als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wurde.

Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang der Berufsgenossenschaft auch Umschulungen, Reha-Maßnahmen sowie MdE-Renten (Minderung der Erwerbsfähigkeit).

Wichtig: Diese Leistungen stehen nur zu, wenn der BG-Unfall rechtlich und medizinisch korrekt nachgewiesen wird.

Anwalt Arbeitsunfall

Arbeitsunfall: Kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall und bei Problemen mit der Berufsgenossenschaft stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Mit umfassender Erfahrung im Arbeitsunfallrecht vertreten wir Ihre Interessen – sowohl außergerichtlich als auch vor dem Sozialgericht. Rechtsanwalt Igor Fakin sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche auf Verletztengeld, medizinische Behandlung, Reha oder Rente bei anerkannter Minderung der Erwerbsfähigkeit durchgesetzt werden. Vertrauen Sie auf fundiertes Fachwissen rund um Berufsgenossenschaft und Arbeitsunfall – denn jeder BG-Unfall verdient eine faire Prüfung und angemessene Entschädigung.

Häufige Fragen zu Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufsgenossenschaft

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn sich ein Unfall während einer versicherten beruflichen Tätigkeit ereignet. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Wegeunfälle als Arbeitsunfall anerkannt.
Ein Wegeunfall passiert auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit, während ein Arbeitsunfall während der tatsächlichen beruflichen Tätigkeit eintritt. Beide Unfallarten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Zu den Ansprüchen nach einem Arbeitsunfall gehören Verletztengeld, medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen sowie Rentenleistungen bei dauerhafter Erwerbsminderung.
Das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft ist in der Regel höher als das normale Krankengeld. Es beträgt etwa 80 % des letzten Bruttoeinkommens, jedoch höchstens bis zum Nettoeinkommen des Versicherten.

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