Ihr Rechtsanwalt für Schwerbehinderung – kompetente Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Behindertenausweis und GdB
Schwerbehinderung
Schwerbehinderung korrekt feststellen lassen – Ihre Rechte sichern!
Ein Schwerbehindertenausweis bietet zahlreiche Vorteile: Steuerfreibeträge, besonderer Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst und sogar vorgezogene Altersrente. Wichtig: Diese Rechte gelten erst nach offizieller Feststellung der Schwerbehinderung – ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.
Wenn Sie bereits gesundheitliche Einschränkungen haben, sollten Sie unbedingt Ihren GdB beantragen. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Beeinträchtigungen korrekt berücksichtigt werden – sowohl medizinisch als auch rechtlich.
So beantragen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis korrekt!
Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist nicht immer einfach. Besonders bei Erkrankungen ohne sichtbare körperliche Schäden – wie Fibromyalgie, CFS oder chronische Schmerzen – werden von den Behörden häufig zu niedrige GdB-Werte vergeben.
Wir wissen, wie solche Fälle korrekt bewertet werden und unterstützen Sie, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchten. Dabei erklären wir, wie verschiedene Funktionseinschränkungen sich gegenseitig beeinflussen und welche medizinischen Verfahren für die GdB-Bewertung erforderlich sind.
GdB 50 – Was heißt das genau?
Ab einem GdB von 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert – mit Anspruch auf umfangreiche staatliche Vergünstigungen. Häufig werden jedoch nur Teilaspekte Ihrer Erkrankung anerkannt. Wir prüfen Ihren Bescheid sorgfältig, legen bei Bedarf Widerspruch ein und vertreten Sie gegebenenfalls gerichtlich.
Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G weist beispielsweise auf eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit hin. Ob Ihnen dieses oder ein anderes Merkzeichen zusteht, klären wir individuell anhand Ihrer persönlichen Situation.
Anwalt Schwerbehinderung
Schwerbehindertenausweis: Bedeutung der Merkzeichen
Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis – wie G, aG, B, H, RF, Bl usw. – sind entscheidend für verschiedene Nachteilsausgleiche. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen solche Merkzeichen zustehen könnten, zum Beispiel für Mobilitätsvorteile, Steuervergünstigungen oder Befreiungen von Rundfunkbeiträgen.
Wir erläutern, welche Merkzeichen für Sie relevant sind, worauf Sie achten müssen und wie Sie diese erfolgreich geltend machen können.
Bestehender Bescheid unvollständig – kompetente Hilfe erhalten
Sie haben bereits einen GdB, aber die Bewertung erscheint Ihnen zu niedrig? Oder wurden wichtige Einschränkungen nicht berücksichtigt? Kein Problem – wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schwerbehinderung. Bei Bedarf vertreten wir Sie auch im Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Schwerbehinderung, GdB & Schwerbehindertenausweis – Ihre häufigsten Fragen
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt. Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen.
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 bedeutet, dass Sie offiziell als schwerbehindert gelten und Anspruch auf zahlreiche gesetzliche Vergünstigungen haben.
Typische Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sind G, aG, B, H, RF und Bl. Sie geben Auskunft über besondere Einschränkungen und ermöglichen unterschiedliche Nachteilsausgleiche.
Im Falle einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte sowohl rechtlich als auch medizinisch gegenüber der Behörde überzeugend zu vertreten.
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